Satzung
Stand 14. Oktober 2004
§6
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder üben ihre Rechte in der Mitgliederversammlung aus. Sie haben die Beiträge zu entrichten, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Mitglieder, die im Laufe eines Jahres eintreten, entrichten den Beitrag für das ganze Jahr.