Satzung
Stand 14. Oktober 2004
§15
Vermögensauflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das vorhandene Vermögen des Vereins der Arbeiterwohlfahrt, KV München-Stadt e.V. zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in einer oder mehreren Einrichtungen im Horst-Salzmann-Zentrum zu verwenden hat.